Corona-Regeln bei der Generalversammlung

Hallenzutritt mit 3G und Maskenpflicht

Veröffentlicht am: 28. Jan 2022

Wegen der aktuell angespannten Pandemielage und des Infektionsgeschehens weist der Vorstand auf folgendes hin:

Der Zutritt zur Schützenhalle und die Teilnahme an der Generalversammlung ist nach der gültigen Coronaschutzverordnung vom 11.01.2022 nur unter Beachtung der sog. 3G-Regeln möglich. Das bedeutet, dass an der Generalversammlung nur immunisierte (geimpfgte oder genesene) Mitglieder und solche, die negativ getestet sind, teilnehmen dürfen.  

Der Test muss von einer nach der neuen Testverordnung zugelassenen Stelle durchgeführt sowie bescheinigt sein und darf bei Sitzungsbeginn nicht älter als 24 Stunden sein. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend. 

Während der gesamten Generalversammlung ist von allen Teilnehmenden der 1,5 Meter Abstand einzuhalten und durchgehend - auch am Tisch - eine medizinische Maske oder FFP-2-Maske zu tragen.

Der Zutritt wird mittels CovPassCheck-App kontrolliert.