Mitgliedschaft und Beitrittserklärung

Mitglied der Schützenbruderschaft kann jede männliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und u.a. die Satzung der Schützenbruderschaft anerkennt.

Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Die Aufnahme erfolgt durch Anmeldung und Abgabe der Beitrittserklärung. Der Jahresbeitrag, der durch Beschluss der Generalversammlung festgelegt wird, beträgt zurzeit 25,00 € im Jahr und wird im Monat vor dem Schützenfest erhoben. Jungschützen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr sind im Jahr der Aufnahme von der Beitragszahlung befreit.

Die Beitrittserklärung kann hier aufgerufen, am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.

Hinweis: Sollte der jeweils installierte Explorer die Funktion zum Ausfüllen nicht unterstützen, so speichen Sie das Formular zunächst auf Ihrem Rechner ab und öffnen es dann mit dem Abobe Reader.